Historisches
Die ersten Überlieferungen zur Korporationsgemeinde Buttisholz gehen auf das Jahr 1831 zurück. In diesem Jahr wurde der Korporationsvorstand nach der geltenden Kantonsverfassung gewählt. Sie war für den Bau und Unterhalt von Brücken, Strassen und der Dorfbeleuchtung verantwortlich. Im Weiteren war sie für den Nachtwächterdienst und zum Teil auch für die Armenunterstützung verantwortlich. Diese, für das öffentliche Dorfleben sehr wertvollen Aufgaben, galt es auch zu finanzieren, so dass finanzielle Engpässe auftraten. Die Korporationsgemeinde durfte keine Steuern einziehen. Deshalb war sie nicht mehr in der Lage diesen Verpflichtungen nachzukommen.
Wie in anderen Luzerner Gemeinden gelang es den Korporationsbürgern, die auf ihren Häusern liegenden Realrechte zu lösen und in sogenannte Personalrechte umzuwandeln, um diese dann weiter zu nutzen.